Neben dem Mietrecht, berate ich Sie im Allgemeinen Vertragsrecht nach Rücksprache (Kaufverträge, Leihverträge etc.,
z.B. Erstellung, Überprüfung und Rücktritt von Verträgen, Schadensersatz, Minderung, Rückabwicklung)
Da ich mich jedoch auf das Mietrecht spezialisiert habe, nehme ich Mandate aus anderen Rechtsgebieten nur vereinzelt und bei freier Kapazität an.