Mietrecht

Durch die Mitverwaltung von Immobilien, habe ich auf dem Gebiet des Mietrechts zahlreiche Erfahrungen gesammelt und bin sowohl mit Problemen auf der Vermieterseite, als auch auf der Mietparteiseite vertraut.

Gerne berate ich Sie daher zu allen mietrechtlichen Angelegenheiten.
Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Die Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Die Überprüfung von Schönheitsreparaturklauseln
  • Die Durchsetzung von Ansprüchen bei Mängeln am Wohnobjekt (z.B. Reparaturverlangen, Schadensersatz, Mietminderung)
  • Die Überprüfung von Kündigungen und das Verfassen von Kündigungen (auch in Sonderfällen, wie z.B. bei Eigenbedarf oder im Falle fristloser Kündigungen)
  • Beratung zu und Entwurf von Individualvereinbarungen
  • Durchsetzung von Mieterhöhungen z.B. aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
  • Die Beitreibung ausstehenden Mietzinses oder von Betriebskosten
  • Die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Beitreibung zu Unrecht einbehaltener Kautionen
  • Räumungsklagen

Da Streitigkeiten aus einem Wohn-Mietverhältnis zumindest auf einer Seite immer den persönlichen Lebensbereich betreffen und somit stark belastend sein können, bin ich stets bemüht, sofern gewünscht, eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung zu finden, die das weitere Mietverhältnis nicht belastet.